Zur Zeit der Gründung der FF Sande gehörte das Dorf Lohbrügge noch zu Stormarn und somit zu Schleswig Holstein. Die geschichtliche Entwicklung in unser Region unterlag auch den kriegerischen Auseinandersetzungen der damaligen Zeit.
Der Dänenkönig Waldemar übte die Herrschaft über das gesamte Gebiet aus. Bergedorf und Lohbrügge gehörten zu seinem Herrschaftsbereich. Dies änderte sich erst im Jahre 1227 nach der Schlacht von Bornhöved, die Waldemar verlor. Er zog sich zurück und die Herrschaftsbereiche wurden neu verteilt. Stormarn und Schleswig, somit auch Lohbrügge gingen an die Schaumburger Grafen und Bergedorf an die Sachsen. Nun saßen auf beiden Seiten der Bille verschiedene Herren und entsprechend entwickelten sich die Gemeinden.Als die Grafen Johann und Gerhard von Holstein im Jahre 1257 den Bruch Asbrook an die Landleute von Glinde und Lohbrügge und zehn weitere Ortschaften verkauften, wurde Lohbrügge erstmalig erwähnt.
Das Dorf Lohbrügge war ein reines Bauerndorf, etwas südlich siedelten sich etwa seit dem Jahre 1600 kleine Gewerbetreibende und Höker an, so entstand der Ort Sande.
Die beiden Siedlungen entwickelten sich stetig und durch den Zuzug von Menschen, vergrößerten sie sich und wuchsen zusammen. Aufgrund der verschiedenen Entwicklungen, auf der einen Seite das Bauerndorf und auf der anderen der Ort mit Handel und Industrie, entstanden zwei politische Gemeinden.
Die Abhängigkeiten und auch Gemeinsamkeiten der beiden Gemeinden führten in der Verwaltung zu erheblichen Schwierigkeiten. So entschloss man sich 1895 die beiden Gemeinden unter dem Namen Sande zusammenzulegen.
Über die Namensgebung gab es immer wieder Streit, bis man sich schließlich im Jahre 1929 entschloss, die drei Orte Lohbrügge, Sande und Boberg unter den Namen Lohbrügge zusammenzulegen.
Im Jahre 1937 gab es die bisher letzte große Veränderung in unserer Region, als am 1. April das „Groß-Hamburg-Gesetz“ in Kraft trat.
Lohbrügge wurde ein Ortsteil von Hamburg und bildete mit Bergedorf und den Vier- und Marschlanden den Bezirk Bergedorf.
Die Gemeinden organisierten bis 1870 ihr Löschwesen selbst. Erst mit der Brandschutzverordnung vom 10.12.1870 wurde das Löschwesen in Stormarn verbindlich für alle Gemeinden geregelt.
Den Gemeinden entstanden aber durch diese Verordnung erhebliche Kosten. Die Anzahl der Bedienungsmannschaften und der Vergütungen wurden einheitlich festgelegt.
Hier einige Auszüge aus dieser Verordnung
§ 1
Für den Stormarnschen Brandwehrdistrikt werden vier verschiedene Spritzen-arten unterschieden, nämlich:
I. große vierrädrige Wagenspritzen
II. kleine vierrädrige Wagenspritzen
III. zweirädrige Karrenspritzen
IV. Tragespritzen
§ 2
Mit Rücksicht darauf, dass die großen Spritzen erheblich mehr Bedienungsmannschaften erfordern, wird folgender Tarif für die Zahl der Besoldung der Bedienungsmannschaften eingeführt:
I. Spritzen der ersten Gattung
Große vierrädrige Wagenspritzen
Zahl der Bedienungsmannschaften 12
Zahl der Reservemannschaften 12
Außerdem:
1 Spritzenmeister
1 Rohrleiter
Die Vergütung
Des Spritzenmeisters jährliche Besoldung 5 Taler
Des Rohrleiters jährliche Besoldung 3 Taler
Und außerdem für jeden derselben:
a) beim Gebrauch der Spritze im Fall eines Brandes für
die ersten 3 Stunden 24 Groschen
für jede weitere Stunde länger 3 Groschen
für das so genannte Nachlegen 1 Groschen
b) bei jedem Feuerauflauf, ohne dass die Spritze in Löschtätigkeit kommt
Innerhalb der Gemeinde 6 Groschen
Außerhalb der Gemeinde 12 Groschen
Außerdem für die Reinigung der Spritze erhält der
Spritzenmeister nach jedem Brande 3 Groschen
für jeden Wasserwagen 12 Groschen
Nach einem Feuerauflauf, ohne das die Spritze gebraucht
wurde für Reinigen der Spritze und Wasserwagen 12 Groschen
Den Bedienungsmannschaften und zwar jeden derselben
bei einem Brande für die ersten drei Stunden 18 Groschen
für jede weitere Stunde 1 ½ Groschen
Für das so genannte Nachlegen pro Stunde 1 Groschen
Bei neuem Feuerauflauf erhält die Mannschaft keine Vergütung.
§ 3
Außer diesen Vergütungen für ausgewiesene Dienstleistungen wird bei Spritzenproben wie bisher die Hälfte der bei Brandfällen zu zahlenden Vergütungen gewährt.
§ 4
Die bisherigen Prämien für die Stellung der Bespannung für Fahrspritzen und Wasserwagen zur Beförderung derselben nach auswärts nämlich:
für das 1. Gespann 1 Taler 18 Groschen
für das 2. Gespann 1 Taler 6 Groschen
für das 3. Gespann 24 Groschen
Ferner die Vergütung von 9 Groschen pro Stunde und Gespann werden beibehalten.
Auch jeder Bürger war verpflichtet, Vorsorge zutreffen, um im Fall eines Brandes die erforderlichen Gerätschaften:
einen Feuerlöscheimer von Leder, Hanf oder Blech im Dachstuhl
einen Feuerhaken
einen Feuerwischer
eine festschließende Laterne mit der Nummer des betreffenden Hauses bereit zuhalten. Die Geräte mussten in einem ordentlichen Zustand erhalten werden.
Die Brandschutzverordnung 1870 reichte nicht aus, um die gegenseitige Löschhilfe zu organisieren.
Im Jahre 1874 schlossen sich die Gemeinden des Kirchspielvogteibezirkes Reinbek zu einem Löschbezirk zusammen.
Die Bildung des Löschbezirkes wurde von der königlichen Regierung genehmigt und am 1. Oktober 1874 in Kraft gesetzt.
Dieser Zusammenschluss hatte für die Gemeinde Sande einen großen Vorteil, sie behielt auf Vermittlung des königlichen Landrates eine vierrädrige Wagenspritze.
Trotz der festgelegten Besoldung entstand der Gemeinde bei Ausbruch eines Brandes weiterhin erhebliche Kosten.
In Jahre 1880 beim Feuer des Tischlers Maitag 45 Mark 80 Pf.
Beim Feuer des Zieglers Strachmann 51 Mark 50 Pf.
1882 beim Feuer der Gastwirtschaft „Holsteinischer Hof“,
der völlig eingeäschert wurde 134 Mark 80 Pf.
und außerdem für die Reinigung der Spritze 9 Mark
Diese hohen Ausgaben führten dazu, dass sich im selben Jahr Bürger aus Sande zusammen fanden und am 1.10.1882 die Freiwillige Feuerwehr Sande gründeten.
Als Gründer werden genannt: Rektor Johann Brüdt, Klempnermeister Hermann Hamer und Werkmeister Görke, der auch zum Hauptmann gewählt wurde. Die Mannschaftsstärke betrug 40 Mann und wurde in zwei Abteilungen, nämlich der Steiger- und der Spritzengruppe eingeteilt.
Wilhelm Bergner, der Gründer des Bergedorfer Eisenwerkes, kauft auf der Messe in Paris eine moderne Handdruckspritze und stiftete diese der FF Sande.
Die Gemeinde Sande war nicht mit Reichtümern gesegnet, daher war es auch schwer, das einzige Kapital der Gemeinde, in Höhe von 413 Mark und 78 Pf., für die Anschaffung der erforderlichen Ausrüstung bei der königlichen Kirchspielvogtei und bei der königlichen Regierung freigegeben zu bekommen. Die Gemeinde hatte die Requisiten bereits gekauft und konnte sie nun nicht bezahlen. Aber der Gemeindevorsteher Eggers hatte nach intensivem Schriftwechsel die Freigabe erreicht.
Die folgenden Jahre waren von organisatorischen Aufgaben, übergeordneter Löschhilfe, der Zusammenarbeit mit anderen gegründeten Freiwilligen Feuerwehren, dem Übungs- und Ausbildungsdienst geprägt.
1907 wurde der Wasserturm (Lohbrügger Dickschädel) in Betrieb genommen. Die Feuerwehr hatte dadurch den Vorteil einer guten Löschwasserversorgung. Im selben Jahr wurde unter dem Kommando von Gustav Hamer eine Hydrantengruppe aufgestellt.
Zwischen der Freiwilligen Feuerwehr und den Vertretern der Gemeinde kam es schon damals zu Auseinandersetzungen, so auch im Jahre 1913. Die Finanzkommission wollte die Angehörigen der FF Sande für ihre Hilfeleistung im Brandfalle fest besolden. Die Wehrführung und auch die Kameraden wollten sich aber nicht zu besoldeten Handlangern der Gemeinde machen lassen und lehnten sich gegen diesen Beschluss auf. Nach einem entsprechenden Schreiben an die Gemeinde und anschließender Aussprache blieb dann alles beim Alten, und die Wehr war weiter unabhängig von der Gemeinde.Schwierige Zeiten brachen für die Freiwilligen Feuerwehren in den Kriegsjahren 1914 bis 1918 an. Die Männer wurden zum Militär eingezogen und die Einsatzbereitschaft der Wehren war in Frage gestellt. Nach wiederholten Eingaben verwandte sich die Kreisamtsstelle in Altona dafür, die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren nur in ihren Gemeinden zum vaterländischen Hilfsdienst zu verpflichten, um die Einsatzbereitschaft und somit den Brandschutz zu gewährleisten. In Jahre 1929 hatte sich die Gemeinde Sande mit Boberg und Ohlendorf vereint. Die Bevölkerung entschied, dass die neue Gemeinde jetzt Lohbrügge heißen sollte. Damit wurde auch unsere Wehr in Freiwillige Feuerwehr Lohbrügge umbenannt.
Auch die Notjahre 1928 bis 1932, die durch die Weltwirtschaftskrise hervorgerufen waren, gingen nicht spurlos an unserer Gemeinde vorbei.
Die FF Lohbrügge und die Gastwirte richteten auf dem Sportplatz Sander Tannen ein Fußballspiel aus.Der Reinerlös von etwa 1000,- Reichsmark wurde für in Not geratene Bürger bereitgestellt.
Hiermit zeigte die FF Sande, dass die Wehr auch auf dem humanitären Gebiet tätig sein konnte, was sich auch in späteren Jahren immer wieder zeigte.
Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 und der im Jahre 1938 erfolgten Angliederung an Hamburg änderte sich auch für die FF Lohbrügge vieles, aber der Grundgedanke und das Eigenleben der Wehr blieben bestehen.
Am 23.11.1938 wurde das „Gesetz über das Feuerlöschwesen“ in Kraft gesetzt.
Die Durchführungsbestimmung über die „Organisation der Freiwilligen Feuerwehren“ und die „Polizeidienstvorschrift 2“ (Ausbildungsvorschrift für den Feuerwehrdienst) schafften beim Übergang der Freiwilligen Feuerwehr zur Hilfspolizeitruppe die Voraussetzung für den einheitlichen Aufbau des Brandschutzes vor dem Hintergrund des Luftschutzes. Die Freiwilligen Feuerwehren in Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg wurden auf Grund der neuen Rechtsgrundlage im März 1940 zu einer Wehr zusammengefasst, sie führte die Bezeichnung
„Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Hamburg“
Die FF Lohbrügge gliederte sich wie folgt:
Löschgruppe Lohbrügge – Feuerwache Schulstraße am Markt
Haupttruppführer: Otto Eberlin, Gastwirt, Hermann-Göring-Straße 3, Telefon 21 26 87
Obertruppführer: Willi Flögel, Dreher, Billstraße 7
Haupttruppmänner: Sager, Eckermann, Koch, Drevenstedt, Hoops, Lübberstedt, Lubig und Seyler
Obertruppmänner: Höltig, Ritz, Rump, Eggers, Giese, Graff, A. Graff, P. Hackmack, Heinz, Henningsen, Voß, Odemann und Klemens
und 14 Truppmänner und 1 Anwärter
Die schweren Zeiten des 2. Weltkrieges von 1939 bis 1945 waren auch für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren eine schwere Heimsuchung. Die Kameraden, die nicht zum Wehrdienst einrücken mussten, wurden für die Rüstung abgestellt (z.B. Kurbelwellenwerk in Glinde) oder zur motorisierten Feuerschutzpolizei nach Wentorf eingezogen. Während der schweren Bombenangriffe auf Hamburg haben die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr ihre Pflicht in aufopferungsvoller Weise erfüllt. Es sind nicht alle Kameraden wieder zu ihren Familien zurückgekehrt.
Am 03.05.1945 wurde Hamburg an die Engländer übergeben.Größere Kampfhandlungen gab es dabei nicht und somit blieb auch Lohbrügge bis auf wenige Kriegsschäden von Zerstörungen verschont.
Vor dem Einrücken der Engländer in Lohbrügge wurden aus Angst viele Unterlagen vernichtet. Auch der damaliger Wehrführer hat alle Unterlagen der Wehr aus Angst vernichtet. Auch das Symbol unserer Wehr, die Fahne der Sander Feuerwehr, wurde dabei ein Raub der Flammen.
Nach dem Kriege wurde die Feuerwehr in Hamburg durch die „Military Governmant Instruction Nr. 3 – Reorganisation of the German Fire Services“ neu geregelt. Die Wehr war zu dieser Zeit mit Fahrzeugen und Geräten aus den Beständen des Luftschutzes ausgerüstet.
Noch 1958 war ein LF 16 der Luftschutzdienstes der Hamburgischen Elektrizitäts-Werke bei unserer Wehr im Einsatz.
Die Fahrzeuge der Wehr waren, wie heute noch im Feuerwehrhaus am Lohbrügger Markt eingestellt. Die oberen Räume waren als Wohnung vermietet, einen Unterrichtsraum gab es nicht. Besprechungen und Unterrichte wurden in verschiedenen Lokalen abgehalten. Im Jahre 1956 entschloss sich die Wehr eine Remise abzutrennen und hier einen Unterrichtsraum zu schaffen. Durch diese Maßnahme verbesserte sich die Ausbildungssituation in unserer Wehr erheblich.